Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Girardelli Immobilien & Projektmanagement GbR beschäftigt sich mit dem Nachweis und/oder der
Vermittlung von Immobilien.
Vertretungsberechtigte Gesellschafter sind: Hans-Jürgen Girardelli (Dipl.Ing.) und Max L. Girardelli
(Immobilien-Kfm.)
2. Unsere Objektangebotsangaben und sonstige Informationen basieren ausschließlich auf den von
unseren Auftraggebern erteilten Auskünfte. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit
können wir deshalb nicht übernehmen. Es wird damit ausdrücklich keine Prospekthaftung übernommen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor
Vertragsabschluss selbst zu prüfen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben
vorbehalten.
3. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und
müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem
nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der
entgangenen Provision zu ersetzen.
4. Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschluss-Gelegenheit bereits bekannt, sind Sie
verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Ein von
uns nachgewiesenes Objekt gilt als "unbekannt" anerkannt, wenn dem nicht innerhalb von 3 Tagen
schriftlich widersprochen wird. Wird von uns wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtung eine
Tätigkeit entfaltet, die nicht zur Entstehung eines Provisionsanspruches führt, ist der Auftraggeber
zum Ersatz unseres Schadens verpflichtet.
5. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten,
sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis
geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
6. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres
Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss eines
Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig; sie ist
zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten
Vertrag, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, sind unmittelbar gegenüber Ihrem
Vertragspartner, also ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.
7. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einer
späteren Zeit oder zu abweichen-den Bedingungen unseres Angebotes erfolgt, wenn der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung
erreicht wird.
8. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
9. Der Auftraggeber erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen,
welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich verbunden sind, die für den Abschlussfall ursächliche
Nachweis- u. Vermittlungstätigkeit der Girardelli Immobilien & Projektmanagement GbR an.
10. Bei unmittelbaren Verhandlungen hat der Auftraggeber auf unsere maklerische Tätigkeit Bezug zu
nehmen und uns über den Inhalt der Verhandlungen unverzüglich zu unterrichten. Wir haben Anspruch
auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss; der Zeitpunkt ist uns rechtzeitig mitzuteilen.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über den Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich zu
informieren. Auf Verlangen sind ferner alle Vertragsbedingen (Haupt- u. Nebenabreden) zu nennen und
eine Vertragsabschrift zu übersenden.
12. Nimmt der Auftraggeber von seinen Vertragsabsichten Abstand und wird der uns erteilte Auftrag
damit gegenstandslos, ist er zu unverzüglicher schriftlicher Information verpflichtet. Andernfalls
haben wir Anspruch auf Ersatz vergeblicher Auslagen und Zeitauf- wendungen.
13. Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt, gelten folgende Provisionssätze:
a.) Vermietungen und Verpachtungen
- 2 Monatsmieten bei Verträgen für Wohnraum auf unbestimmte Zeit
- 3 Monatsmieten bei Verträgen für Gewerbeobjekte auf unbestimmte Zeit
- 3% der Gesamtmiete bei Verträgen mit einer Dauer von mehr als 5 Jahren, höchsten jedoch. berechnet
nach einer 10-Jahres-Miete
- zus. 1,6 Monatsmieten für Optionsrechte, Vormietrechte u. dergl., unabhängig von der tatsächlich
vereinbarten Mietdauer
- 3% der anlässlich des Mietvertrages vereinbarten Abstände oder Kaufpreise für Möbel, Einbauten
etc.
Als Monatsmiete im Sinne dieser Vereinbarung verstehen sich die durchschnittlichen Mietzinsbeträge
über die gesamte Laufzeit zzgl. aller Zuwendungen u. sonstigen geldwerten Leistungen für die
Gebrauchsüberlassung mit Ausnahme der Mietnebenkosten und zus. vereinbarter MwSt.. Die vorgenannten
Provisionen sind jeweils vom Abnehmer (Käufer, Mieter, Erwerber von Rechten etc.) an uns zu
bezahlen.
b.) An- und Verkauf, Erbbaurechte oder ähnliche Geschäfte
3-6% bei An- und Verkauf von Immobilien im Inland, 5-10% bei An- und Verkauf von Immobilien im
Ausland
14. Die unter 13. genannten Provisionssätze verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer, zur Zeit 19%.
15. Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel oder eine
Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung
möglichst nahekommt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Kündigungen des Maklervertrages sind schriftlich zu
erklären.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Konstanz. (Stand: März. 2023)